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Genehmigungsverfahren

Wir nehmen uns Ihrer Bedürfnisse an

Genehmigungsverfahren

Wir lassen Sie nicht im Regen stehen!

Gerne unterstützen wir unsere Kunden bei Gesprächen mit den Genehmigungsbehörden.
Der Vollzug des BImschG sowie der auf dessen Basis erlassenen Bundesimmissionsschutzverordnungen (BImschV) obliegt gemäß der Immissionsschutz-Zuständigkeitsverordnung (BImSchZuVO) den Immissionschutzbehörden (i. d. R. den unteren Verwaltungsbehörden, z. B. dem Landratsamt).

Abhängig von der Feuerungsleistung und Art der Anlage sind Genehmigungen nach
4. BImschV – Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen
13. BImschV – Verordnung über Großfeuerungs- und Gasturbinenanlagen
17. BImschV – Verordnung über Verbrennungsanlagen und Mitverbrennung von Abfällen
erforderlich.

Das eigentliche Genehmigungsverfahren wird geregelt in der
9. BImschV – Verordnung über das Genehmigungsverfahren.

Unternehmen

Ökonomie und Ökologie. Für uns
gehört das zusammen. Für Sie ist das
gewinnbringend!

Und dafür engagieren wir uns in Bayern
schon seit fast 60 Jahren: Als Dienstleister
im Bereich thermische Energieanlagen.

Allein in Bayern betreuen wir rund
10.000 Anlagen in Haushalten,
Gewerbeunternehmen und Industrie.

Kontakt

Bayerische Energietechnik GmbH

Dirnismaning 34a
D-85748 Garching bei München

Tel. +49 89 329 004 - 0
Fax. +49 89 329 004 - 40

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allem, was dazu gehört!

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