Energieaudit nach DIN EN 16247-1 oder ISO 50001
Kernstück der Neufassung des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) war ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1, das Unternehmen bis 5. Dezember 2015 verpflichtend durchführen mussten. Davon waren auch dezentrale Standorte und Unternehmen, an denen eine Mehrheitsbeteiligung vorliegt, betroffen.
Energieaudits müssen alle vier Jahre wiederholt werden. Alternativ würde ein zertifiziertes Energiemanagementsystem (DIN EN ISO 50001) oder Umweltmanagementsystem (EMAS) ebenfalls als Nachweis zur Erfüllung der Vorgaben aus dem Energiedienstleistungsgesetz reichen. Ausgenommen von den neuen EDL-G-Vorgaben sind Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
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