Prüfungen nach BetrSichV
Die Betriebssicherheitsverordnung
Mit Inkrafttreten der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) liegt die Verantwortung für die Sicherheit der Arbeitsmittel bei der Geschäftsleitung des Unternehmens.
Diese hat u. a. folgende Aufgaben nachweislich zu erfüllen:
- Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsmittel
- Unterrichtung und Unterweisung der Arbeitnehmer
- Prüfung von Arbeitsmitteln nach Montage/vor erster Inbetriebnahme
- wiederkehrende Prüfung
- angeordnete, außerordentliche Prüfung
- Erstellen von Unfall- und Schadensanzeigen
Wir unterstützen Sie bei der Durchführung der nach BetrSichV notwendigen Prüfungen im Rahmen unserer Tätigkeiten.